Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Pardios UG (haftungsbeschränkt)
für die Nutzung von Werbedienstleistungen über die Plattform „FreelancerAdX“
durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB


(Pardios UG, Stand: 22.05.2025)



Begriffsbestimmungen (Glossar)

Die nachfolgenden Definitionen gelten für sämtliche Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie dienen der Klarstellung zentraler Begriffe und der einheitlichen Auslegung des Vertragsverhältnisses.


Anbieter

Die Pardios UG (haftungsbeschränkt), Karwer Dorfstraße 15, 16818 Neuruppin OT Karwe, als Betreiberin der Plattform FreelancerAdX und Vertragspartnerin des Nutzers.


Plattform / FreelancerAdX

Die digitale Plattform, über die B2B-Nutzer automatisierte Werbedienstleistungen, insbesondere auf Pinterest, buchen und verwalten können. Die Plattform umfasst das Onboarding, das Kampagnen-Dashboard, Budgetfunktionen und die Abrechnungslogik.


Nutzer

Jede juristische oder natürliche Person, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und sich auf der Plattform registriert, um die angebotenen Dienstleistungen zu nutzen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind ausgeschlossen.


Interne Plan Service-Impression

Ein interner, rechnerischer Planungs- und Abrechnungswert auf Basis realer, thematisch zentral geschalteter Snapchat-Kampagnen. Diese Impressionen dienen ausschließlich der internen Prognose, Kalkulation und Abrechnung von Werbeleistungen.

Die Interne Plan Service-Impressionen stellen keine bereits für den Nutzer geschalteten Werbeanzeigen dar. Sie sind ein simuliertes, nicht exklusives Planmodell, das mehreren Nutzern mit übereinstimmendem Profil zugewiesen werden kann (z. B. „WordPress Freelancer“).


Die reale Ausspielung der Werbeanzeigen erfolgt erst nach Zahlungseingang, individuell für den jeweiligen Nutzer, auf Basis der zugewiesenen Planwerte und im Rahmen einer eigenen Snapchat-Kampagne.


Landingpage

Eine vom Anbieter erstellte und gehostete Zielseite, die auf einem vorgegebenen Template basiert. Sie dient der Vermarktung des Angebots des Nutzers und wird ausschließlich vom Anbieter gestaltet, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.


Werbemittel

Digitale Inhalte, die im Rahmen der Werbekampagnen verwendet werden, z. B. Bilder, Texte oder Videos. Die Erstellung, Gestaltung und Optimierung dieser Inhalte erfolgt durch den Anbieter nach eigenem Ermessen.


Onboarding

Der technische und inhaltliche Registrierungs- und Einrichtungsprozess auf der Plattform, in dessen Rahmen der Nutzer alle für die Vertragsbeziehung erforderlichen Informationen bereitstellt und die AGB akzeptiert. Der Vertrag kommt mit Abschluss des Onboardings zustande.


Freischaltung

Der Zeitpunkt, ab dem der Anbieter das Nutzerkonto nach Prüfung vollständig aktiviert. Erst ab der Freischaltung beginnt die Erfassung und Abrechnung der Interner Plan Service-Impressionen gemäß § 4 der AGB.


Budget-Limit

Eine vom Nutzer definierte Ausgabenobergrenze, die freiwillig im Dashboard aktiviert werden kann. Ohne aktives Limit besteht keine Begrenzung der potenziellen Ausgaben. Die Verantwortung für die Aktivierung liegt ausschließlich beim Nutzer.


Budget-Hinweis

Eine optionale Warnfunktion im Dashboard, die den Nutzer benachrichtigt, wenn das definierte Budget-Limit erreicht oder überschritten werden könnte.


Dienstleistung im Sinne von § 611 BGB

Die angebotene Leistung ist eine Dienstleistung – ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Die Vergütung erfolgt für die erbrachte Tätigkeit, nicht für ein garantiertes Ergebnis (z. B. Reichweite, Klicks, Conversions).


Kampagnenparameter / Kampagnenstrategie

Die vom Anbieter festgelegten Einstellungen einer Werbemaßnahme, insbesondere Zielgruppen, Anzeigenformate, Ausspielungszeiten, Budgets und Gebotsstrategien. Der Nutzer hat hierauf nur in Ausnahmefällen Einfluss.


SnapChat Ads

Die Werbeplattform, über die die Ausspielung der Kampagnen technisch erfolgt. Änderungen durch SnapChat (z. B. Algorithmus, Sperrungen, Policy-Updates) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.


AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)

Ein Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO, den der Anbieter mit Dritten abschließt, die im Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. Zahlungsdienstleister, Hoster).


Nutzungsrecht

Ein einfaches, nicht ausschließliches Recht des Nutzers, die vom Anbieter erstellten Inhalte (Werbemittel, Landingpage) im Rahmen der Kampagne zu nutzen. Eine Weitergabe oder Nutzung außerhalb der Kampagne ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.


Service-Wert

Der feste Netto-Betrag, der pro Interner Plan Service-Impression abgerechnet wird. Dieser Wert enthält alle konzeptionellen, technischen und gestalterischen Aufwände des Anbieters.


Wesentliche Vertragsänderung

Eine Änderung, die die Art oder Zielrichtung der Werbeleistung erheblich beeinflusst. Nur in solchen Fällen besteht für den Nutzer ein eingeschränktes Widerspruchs- oder Kündigungsrecht.


Verbraucher (§ 13 BGB)

Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Die Nutzung der Plattform durch Verbraucher ist ausgeschlossen.


§ 1 Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Pardios UG (im Folgenden „Anbieter“) und dem Nutzer im Rahmen der Nutzung von Werbedienstleistungen über die Plattform FreelancerAdX geschlossen werden.


(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit Registrierung auf der Plattform bestätigt der Nutzer, Unternehmer zu sein.


§ 2 Vertragsschluss


(1) Der Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Anbieter kommt mit der erfolgreichen Registrierung des Nutzers auf der Plattform FreelancerAdX und der ausdrücklichen Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande.


(2) Der Vertrag kommt ebenfalls mit der ausdrücklichen Bestätigung des Nutzers über die Kenntnisnahme und Akzeptanz der AGB durch eine elektronische Erklärung (z. B. Checkbox) zustande. Der Nutzer erklärt, dass er die AGB sorgfältig gelesen und akzeptiert hat, bevor er auf den Button „jetzt abschließen“ klickt.


(3) Mit Abschluss des Onboardings bestätigt der Nutzer ausdrücklich, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu sein. Die Nutzung der Plattform und der angebotenen Dienstleistungen durch Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass ein Nutzer entgegen seiner Erklärung kein Unternehmer ist, steht dem Anbieter ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Bis zur Klärung der Sachlage kann der Anbieter den Zugang des Nutzers sperren. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz.


§ 3 Leistungen des Anbieters


(1) Leistungsgegenstand


Der Anbieter bietet Dienstleistungen im Bereich des Managements von Online-Werbung, insbesondere auf SnapChat Ads, sowie die Erstellung einer Landingpage basierend auf einem Template für B2B-Nutzer an.


Der Anbieter übernimmt die vollständige Gestaltung, Umsetzung und Verwaltung der SnapChat Ads sowie die Erstellung und Optimierung einer Landingpage für den Nutzer.


(2) Leistungsumfang


Die Leistungen des Anbieters umfassen insbesondere:


  • Erstellung Interner Plan Service-Impressionen:

  • Diese dienen als Grundlage zur Planung, Berechnung und Abrechnung der Werbemaßnahmen. Sie spiegeln die voraussichtliche Reichweite sowie den Umfang der Kampagnen wider und werden systemseitig dem Nutzer zugewiesen.


  • Optimierung und Analyse von Werbekampagnen:

  • Der Anbieter führt regelmäßig Anpassungen an den SnapChat Ads durch, um die Performance zu verbessern. Dies umfasst insbesondere die Anpassung von Zielgruppenparametern, Ausspielzeiten und Werbemitteln.


  • Erstellung und Verwaltung von Werbemitteln:

  • Der Anbieter erstellt im Rahmen der Kampagnenumsetzung eine angemessene Anzahl an Werbemitteln (z. B. Bilder, Texte, Videos). Die konkrete Anzahl variiert je nach Kampagnenstrategie, Plattformanforderung und technischem Bedarf.

    In der Regel werden dem Nutzer bis zu 20 Bild- und 20 Textvarianten zur Verfügung gestellt. Diese stellen eine freiwillige Maximalmenge dar und sind nicht Gegenstand eines dauerhaft garantierten Leistungsanspruchs. Der Anbieter ist berechtigt, Anzahl und Umfang nach eigenem Ermessen anzupassen.

    Weitere Anpassungen oder zusätzliche Werbemittel können als gesonderte Zusatzleistung gemäß § 3 Abs. 8 beauftragt werden.


  • Gestaltung und Optimierung einer Landingpage:

  • Der Anbieter erstellt eine Landingpage pro Vertragsverhältnis, basierend auf einem internen Template. Design, Struktur und Inhalte werden durch den Anbieter nach eigenem Ermessen auf Grundlage der im Onboarding übermittelten Informationen umgesetzt.

  • Für die technische Bereitstellung wird ein Framer-Basic-Abo auf Monatsbasis im Namen des Anbieters eingebunden. Die Nutzung dieses Abos ist für die Dauer des Vertrags enthalten.

    Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere ein Transfer des Abos auf den Kunden oder eine spätere Übernahme des Accounts, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters möglich.

(3) Kampagnen- und Parametergestaltung


Der Anbieter übernimmt die Konzeption, Aussteuerung und Optimierung der SnapChat Ads-Werbekampagnen und legt dabei die Kampagnenparameter nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB fest.


Dazu zählen insbesondere:

  • Auswahl von Zielgruppen, Anzeigenformaten, Medieninhalten,

  • Festlegung von Budgets, Gebotsstrategien, Ausspielzeiten,

  • sowie laufende Anpassungen zur Performance-Optimierung.


Die Entscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung:

  • der allgemeinen Werbeziele des Nutzers,

  • der im Onboarding mitgeteilten Präferenzen,

  • sowie der branchenüblichen Standards und Plattformvorgaben.


Der Nutzer kann dem Anbieter vor Beginn der Kampagne individuelle Hinweise oder Zielvorgaben schriftlich mitteilen (z. B. Tonalität, Farben, Ausschlusskriterien). Der Anbieter wird diese nach Möglichkeit berücksichtigen, ist jedoch nicht verpflichtet, diese umzusetzen.

Bei wesentlichen Änderungen der strategischen Ausrichtung (z. B. Zielgruppentausch, Formatwechsel, Budgetverlagerung) informiert der Anbieter den Nutzer vorab schriftlich. Der Nutzer hat in diesen Fällen ein 5-tägiges Widerspruchsrecht (§ 3 Abs. 5).


Erfolgt kein Widerspruch innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt.


(4) Eingeschränkte Mitwirkung des Nutzers – mit qualifiziertem Vorschlagsrecht


Der Anbieter übernimmt die vollständige Erstellung der Kampagne, einschließlich Werbemittel und Landingpage, auf Basis interner Templates und Erfahrungswerte.

Der Nutzer kann dem Anbieter vorab schriftlich Präferenzen, Inhalte oder stilistische Hinweise übermitteln (z. B. Tonalität, Farben, Zielgruppen).

Der Anbieter wird diese Hinweise bei der Konzeption nach Möglichkeit berücksichtigen, ist jedoch nicht verpflichtet, sie vollumfänglich umzusetzen.


Entscheidende Abweichungen von kundenseitigen Vorgaben müssen vor Umsetzung begründet werden.

Der Nutzer hat in diesen Fällen das Recht, innerhalb von 3 Werktagen Änderungsvorschläge einzureichen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die vorgeschlagene Umsetzung als genehmigt.


(5) Kontrollrecht bei wesentlichen Abweichungen


Wird während der Umsetzung oder Optimierung eine wesentliche Änderung der Kampagneninhalte oder Zielrichtung vorgenommen, informiert der Anbieter den Nutzer im Voraus.

Der Nutzer hat das Recht, dieser Änderung innerhalb von 5 Werktagen zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung als genehmigt.


Ein Widerspruch ohne konstruktive Gegenvorschläge begründet kein generelles Ablehnungsrecht, kann aber zur Beauftragung individueller Anpassungen führen (§ 3 Abs. 8).


(6) Landingpage-Gestaltung – Mitwirkung optional, Korrektur möglich


Die Landingpage wird durch den Anbieter auf Basis eines Templates erstellt.

Vor Fertigstellung kann der Nutzer einen Entwurf einsehen und innerhalb von 3 Werktagen Änderungswünsche äußern.

Der Anbieter wird diese Änderungswünsche nach wirtschaftlicher Zumutbarkeit prüfen und dem Nutzer eine Umsetzung oder Ablehnung mit Begründung mitteilen.

Eine zweite Überarbeitung (Korrekturschleife) ist kostenfrei enthalten. Weitere Anpassungen sind als Sonderleistung nach § 3 Abs. 8 gesondert zu beauftragen.


(7) Veränderungen des Leistungsumfangs


Der Anbieter informiert den Nutzer schriftlich oder per E-Mail über Änderungen, die den Leistungsumfang betreffen.

Der Nutzer hat 14 Tage Zeit, den Änderungen zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten diese als genehmigt. Bei erheblichen Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis oder die vereinbarten Ziele wird der Anbieter zusätzlich über etwaige Zusatzkosten informieren.


(8) Zusatzkosten für Sonderleistungen


Änderungen oder Ergänzungen an der Landingpage oder Kampagne, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, können zu Zusatzkosten führen.

Der Anbieter teilt diese dem Nutzer im Voraus mit. Die Umsetzung erfolgt nur nach schriftlicher Zustimmung des Nutzers.


(9) Erfolgsabhängigkeit


Es handelt sich bei den vereinbarten Leistungen um eine Dienstleistung im Sinne von § 611 BGB. Ein konkreter Erfolg (z. B. Klickrate, Conversion, Lead) wird nicht geschuldet, es sei denn, die


§ 4 Interne Plan Service-Impressionen und Abrechnung


(1) Interne Plan Service-Impressionen als Planungs- und Leistungsgrundlage


Der Anbieter erstellt auf Basis realer Snapchat-Kampagnendaten interne Prognosen über die zu erwartende Reichweite in Form sogenannter Interner Plan Service-Impressionen.

Diese dienen der planerischen Zuordnung und der Abrechnung der zu erbringenden Werbeleistung pro Nutzer. Es handelt sich dabei um einen intern prognostizierten Verrechnungswert, der auf Plattform-Algorithmen, Zielgruppenparametern und Anzeigenformaten von Snapchat basiert.


Nach vollständigem Zahlungseingang beginnt der Anbieter mit der individuellen Ausspielung der abgerechneten Anzahl dieser Impressionen als tatsächliche Snapchat-Werbeanzeigen.

Die Internen Plan Service-Impressionen bilden damit sowohl die verbindliche Abrechnungseinheit als auch die Grundlage der anschließenden Auslieferung der Werbeleistung. Die Abrechnung der Internen Plan Service-Impressionen erfolgt vor der realen Ausspielung. Die reale Kampagnenleistung wird nach Zahlung durch individuelle Snapchat-Werbung erfüllt.


(1a) Die Internen Plan Service-Impressionen stellen keine bereits individuell geschalteten Werbeanzeigen für den Nutzer dar. Es handelt sich um rein rechnerische Planungswerte, die auf historischen, zentral geschalteten Snapchat-Kampagnen basieren. Sie dienen der Kalkulation, Planung und Abrechnung der realen Werbeleistung, die individuell nach Zahlungseingang für den jeweiligen Nutzer geschaltet wird.


(2) Verbindlichkeit der Abrechnung auf Basis der systeminternen Zuordnung


Die Abrechnung erfolgt zum Preis von 0,19331 € netto pro Interner Plan Service-Impression, basierend auf der Anzahl der dem Nutzer zugewiesenen Internen Plan Service-Impressionen bis zur Rechnungsstellung.

Die Ausspielung der realen Snapchat-Werbeanzeigen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang, innerhalb laufender Kampagnen, die auf das Nutzerprofil zugeschnitten sind.


Der Anbieter dokumentiert die Zuordnung und Ausspielung im Reporting gemäß § 4 Abs. 7. Die vom Anbieter intern dokumentierten Internen Plan Service-Impressionen gelten als verbindliche und abrechnungsfähige Leistungsgrundlage. Eine nachträgliche Korrektur oder Anfechtung ist nur bei nachgewiesenen Zählfehlern zulässig. Der Nutzer erkennt die Internen Plan Service-Impressionen ausdrücklich als vertraglich anerkannte Abrechnungseinheit an.


(3) Flexibler Zeitpunkt der Rechnungsstellung


Der Anbieter ist berechtigt, den Zeitpunkt der Rechnungsstellung nach eigenem Ermessen festzulegen. Eine Rechnung kann insbesondere dann erstellt werden, wenn:

  • eine bestimmte Anzahl an zugeordneten Internen Plan Service-Impressionen erreicht wurde,

  • ein bestimmter Zeitraum seit der letzten Abrechnung vergangen ist, oder

  • der Anbieter wirtschaftliche Gründe für eine frühere Abrechnung geltend macht.


Die Leistung gilt als abrechnungsfähig, sobald die Internen Plan Service-Impressionen dem Nutzer nachvollziehbar zugeordnet und dokumentiert wurden. Der Anbieter informiert den Nutzer in der Rechnung über die zugeordnete Menge und den zugehörigen Zeitraum.


(4) Zahlungspflicht und Zahlungsziel


Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Bei Zahlungsverzug gelten die Regelungen in § 15 dieser AGB.


(5) Reale Auslieferung nach Zahlungseingang


Nach vollständigem Zahlungseingang beginnt der Anbieter mit der individuellen, thematisch abgestimmten Auslieferung der zuvor abgerechneten Service-Impressionen über Snapchat Ads. Die Kampagnen basieren auf der in § 4 Abs. 1 beschriebenen Planung und werden gezielt für das Profil des Nutzers erstellt oder erweitert.


(6) Qualitätsanforderungen und Mindestleistung


Die Auslieferung erfolgt ausschließlich über SnapChat Ads-Kampagnen, die zum Zeitpunkt der Impressionserzeugung eine Click-Through-Rate (CTR) von mindestens 0,1 % aufweisen. Der Anbieter behält sich vor, Kampagnen zu pausieren oder anzupassen, um diese Qualitätsschwelle sicherzustellen.


(7) Dokumentation der Auslieferung


Nach Zahlungseingang stellt der Anbieter dem Nutzer eine Übersicht zur Verfügung, die folgende Informationen enthält:

- Anzahl der bezahlten Impressions

- Zeitraum der Zuordnung

- Kategorie bzw. Kampagnentyp

- Auslieferungszeitraum (geplant oder bereits erfolgt)


(8) Ausschluss der Vorleistungspflicht


Vor Zahlungseingang ist der Anbieter nicht verpflichtet, reale SnapChat Ads-Impressionen im Namen des Nutzers auszuliefern. Eine Vorleistung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und begründet keinen Anspruch auf zukünftige Vorleistungen.


(9) Kein garantierter Werbeerfolg, aber verbindliche Ausspielung


Die Abrechnung erfolgt auf Basis der zugewiesenen Internen Plan Service-Impressionen. Diese werden nach Zahlungseingang vollständig als reale Snapchat Ads-Impressionen ausgeliefert.

Ein konkreter Werbeerfolg (z. B. Klickrate, Klicks, Leads, Conversions oder Umsatzsteigerungen) ist nicht geschuldet, da dieser von externen Faktoren (z. B. Plattformrichtlinien, Marktverhalten, Nutzerinteresse) abhängt und außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegt.

Geschuldet wird ausschließlich die technische und konzeptionelle Durchführung der bezahlten Werbemaßnahme, insbesondere die Ausspielung der vereinbarten Anzahl an Impressionen.

Diese Verpflichtung gilt vorbehaltlich technischer oder rechtlicher Einschränkungen durch Drittplattformen (§ 9).


(10) Budgetsteuerung durch den Nutzer


Nach erfolgreicher Account-Freischaltung hat der Nutzer jederzeit die Möglichkeit, in seinem Dashboard:

- ein individuelles Budget-Limit zu setzen, das als Ausgabenobergrenze dient, sowie

- Budget-Hinweise zu aktivieren, die ihn warnen, wenn das festgelegte Limit erreicht oder voraussichtlich überschritten wird.


Die Verantwortung für die Aktivierung, Deaktivierung und korrekte Konfiguration dieser Funktionen liegt ausschließlich beim Nutzer.


Solange kein Budget-Limit gesetzt ist, bleibt das nutzerseitige Ausgabenvolumen unbegrenzt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Budgetüberschreitungen, wenn die entsprechenden Funktionen nicht aktiviert wurden.


Der Nutzer ist verpflichtet, seine gebuchten Leistungen sowie die Entwicklung seiner Ausgaben regelmäßig im Dashboard zu kontrollieren und geeignete Budgetgrenzen oder Warnfunktionen zu aktivieren, um seine Ausgaben zu steuern. Die Verantwortung für die Überwachung des eigenen Werbebudgets liegt ausschließlich beim Nutzer.


Der Anbieter erfüllt seine Verpflichtung zur Transparenz, indem er dem Nutzer geeignete Werkzeuge zur Budgetkontrolle im Dashboard bereitstellt. Die Nutzung dieser Funktionen liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Nutzers. Eine automatische Begrenzung der Ausgaben erfolgt nicht.


(11) Themenbasierte Mehrfachzuweisung auf Planungsbasis


Die Internen Plan Service-Impressionen werden auf Basis zentral geschalteter, thematisch ausgerichteter Snapchat-Kampagnen erstellt (z. B. „WordPress Freelancer“). Diese Impressionen dienen ausschließlich als interne Planungs- und Abrechnungseinheit. Mehrere Nutzer mit ähnlichem Profil können auf Grundlage derselben Planwerte individuell abgerechnet werden.


Die reale Ausspielung der Werbung erfolgt nicht mehrfach, sondern einzeln und individuell für jeden Nutzer nach Zahlungseingang im Rahmen einer exklusiv für ihn erstellten Snapchat Ads-Kampagne.

Die Zuweisung der Planwerte erfolgt nachvollziehbar, dokumentiert und bildet die verbindliche Grundlage der Abrechnung..


(12) Account-Freischaltung und Statusanzeige


Die Freischaltung des Nutzerkontos erfolgt durch den Anbieter nach Prüfung aller erforderlichen Daten und Informationen.

Eine separate Benachrichtigung per E-Mail über die erfolgte Freischaltung erfolgt nicht.

Der Nutzer ist verpflichtet, den Status seines Nutzerkontos eigenständig über das Dashboard zu prüfen. Der aktuelle Freischaltungsstatus ist dort jederzeit nach Login sichtbar.


§ 5 Rückerstattung und Anpassung der Kampagnenleistungen


(1) Eine Rückerstattung gezahlter Beträge aufgrund von Differenzen zwischen dem simulierten Service-Wert und der tatsächlichen Reichweite der Kampagne ist ausgeschlossen, sofern die vereinbarten Leistungsparameter eingehalten wurden und kein relevanter Mangel im Einflussbereich des Anbieters vorliegt.


(2) Als vereinbarte Parameter gelten insbesondere:

  • die Art und Gestaltung der Werbemittel (Texte, Bilder, Videos),

  • die Zielgruppenmerkmale (z. B. Interessen, demografische Merkmale),

  • das gebuchte Werbebudget und die gewählte Gebotsstrategie,

  • die gemeinsam definierten Kampagnenziele.


(3) Eine Rückerstattung oder Anpassung ist zulässig, wenn die tatsächlich erbrachte Leistung objektiv und erheblich von den vereinbarten Parametern abweicht und dadurch der Kampagnenerfolg in wesentlichem Maße beeinträchtigt wird. Dies liegt insbesondere vor bei:

  • grober Fahrlässigkeit oder systematischen Fehlern bei der Kampagnenaussteuerung,

  • deutlicher Abweichung von der vereinbarten Zielgruppe,

  • unbrauchbaren oder technisch fehlerhaften Werbemitteln oder Landingpages.


(4) Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Abweichungen binnen 10 Werktagen nach Feststellung schriftlich zu melden. Der Anbieter erhält eine Frist von 7 Werktagen zur Nachbesserung.


(5) Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist dem Nutzer nicht zumutbar, kann dieser eine anteilige Rückerstattung verlangen, sofern die Abweichung eindeutig nachweisbar und erheblich ist.


(6) Die Beurteilung erfolgt im Dialog zwischen beiden Parteien. Kommt keine Einigung zustande, kann eine neutrale Schlichtungsstelle oder ein Mediationsverfahren angerufen werden.


(7) Eine Rückerstattung aufgrund ausgebliebener Klicks, Leads oder Conversions ist ausgeschlossen, sofern die vereinbarten Parameter eingehalten wurden und keine Pflichtverletzung des Anbieters vorliegt.


§ 6 Berichterstattung und Erfolgsgarantien


(1) Regelmäßige Performance-Berichterstattung


Der Anbieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Nutzer regelmäßig Performance-Reports zur Verfügung zu stellen. Auf Wunsch des Nutzers kann jedoch ein Zusatzpaket gebucht werden, das monatliche Performance-Reports umfasst. Diese Reports beinhalten:

  • Eine detaillierte Analyse der Kampagnenleistung (z. B. Reichweite, Klicks, Conversion-Rate),

  • Eine Auswertung der Kampagnenziele und deren Erreichung,

  • Empfehlungen zur Optimierung der Kampagnenstrategie und Werbemaßnahmen.


(2) Erfolgsgarantien


Der Anbieter garantiert nicht, dass die Kampagnen eine spezifische Reichweite, Anzahl an Klicks oder Conversions erreichen. Die Ergebnisse der Kampagnen sind von externen Faktoren wie Plattformrichtlinien, Algorithmen, Budgetgrenzen und Marktbedingungen abhängig. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Erfolg der Kampagnen nicht garantiert werden kann und von Faktoren beeinflusst wird, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, wie beispielsweise Änderungen der SnapChat-Algorithmen, Budgetanpassungen oder Marktschwankungen.


(3) Zusatzleistungen


Der Nutzer hat die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen wie detaillierte Erfolgsanalysen oder Optimierungsdienste zu buchen. Diese Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und können zusätzliche Kosten verursachen. Die genaue Leistung und der Preis dieser Zusatzleistungen werden dem Nutzer im Voraus mitgeteilt und müssen von ihm schriftlich genehmigt werden.


(4) Zugriff auf Daten


Der Nutzer kann auf Wunsch des Anbieters oder im Rahmen eines Zusatzpakets direkten Zugriff auf grundlegende Kampagnendaten erhalten, um die Kampagnenleistung eigenständig zu überwachen. Zu den zugänglichen Daten zählen unter anderem die Anzahl der Impressionen, Klicks und Conversions. Dieser Zugriff stellt jedoch keine umfassende Analyse oder Handlungsempfehlungen dar, die in den regulären Performance-Reports enthalten sind.


(5) Keine Erfolgsgarantie


Der Anbieter übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Werbemaßnahmen. Insbesondere wird keine Erfolgsgarantie hinsichtlich der erzielten Reichweite, Sichtbarkeit oder Klickzahlen übernommen, da diese von vielen unvorhersehbaren und externen Faktoren abhängen, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen.


§ 7 Kündigung und Beendigung der Berechnung


(1) Bei vorzeitiger Kündigung bleibt der Nutzer verpflichtet, alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu bezahlen, auch wenn diese nicht vollständig oder nur teilweise umgesetzt wurden. „Unvollständig oder nur teilweise umgesetzt“ bezieht sich insbesondere auf Leistungen wie die Erstellung der Werbemittel (Bilder, Texte, Videos), die Gestaltung der Landingpage, die Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen sowie die Analyse und Optimierung der Kampagne. Der Fortschritt der Kampagne wird anhand der vereinbarten Meilensteine und des Umfangs der tatsächlich erbrachten Leistungen bewertet.

Der Anbieter stellt dem Nutzer eine detaillierte Abrechnung über den bis zur Kündigung erbrachten Aufwand zur Verfügung.


(2) Der Nutzer bleibt verpflichtet, alle bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen gemäß der jeweils gültigen Preisliste und diesen AGB vollständig zu bezahlen.


(3) Die Kündigung hat keinen Einfluss auf bereits entstandene Zahlungsansprüche, die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bestehen.


(4) Im Falle einer Kündigung vor der vollständigen Erbringung der vereinbarten Werbemaßnahmen, behält sich der Anbieter das Recht vor, die bereits erbrachten Leistungen entsprechend der vereinbarten Preise in Rechnung zu stellen.


§ 8 Datenschutz


(1) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung


Der Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Pardios UG (haftungsbeschränkt)

Am alten Gutshof 2D

16818 Neuruppin OT Karwe

E-Mail: info@waylandpartners.de

Telefon: +49 176 34325904


(2) Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten


Wir erheben, verarbeiten und speichern personenbezogene Daten ausschließlich, wenn dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder wenn eine gesetzliche Grundlage (z. B. Art. 6 DSGVO) besteht.

Zu den verarbeiteten Daten zählen insbesondere:

  • Bestandsdaten: z. B. Unternehmensname, Ansprechpartner, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer

  • Vertragsdaten: z. B. Vertragsbeginn, Leistungsbuchung, Laufzeit, Abrechnungen, Zahlungen

  • Nutzungsdaten: z. B. IP-Adresse, Browsertyp, verwendete Gerätekennungen, Zugriffszeitpunkte, besuchte Unterseiten innerhalb unseres Dashboards oder der Plattform


(3) Zwecke der Datenverarbeitung


Die personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Zur Vertragserfüllung (z. B. Bereitstellung von Dienstleistungen und Produkten)

  • Zur Kommunikation mit dem Nutzer (z. B. bei Anfragen oder für den Kundensupport)

  • Zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. steuerliche oder buchhalterische Anforderungen)


(4) Datenverarbeitung durch Dritte


Zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten setzen wir Dienstleister und Partnerunternehmen ein, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten. In solchen Fällen schließen wir mit den jeweiligen Partnern eine Vertragsvereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Dazu gehören insbesondere:

  • Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe, PayPal)

  • Hosting-Provider und Cloud-Dienste (z. B. für das Plattform-Backend)

  • Marketingplattformen (nur bei vorheriger Einwilligung des Nutzers)


Im Rahmen der DSGVO haben Nutzer die folgenden Rechte bezüglich ihrer personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Nutzer können Auskunft über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.

  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Nutzer können die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen.

  • Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) (Art. 17 DSGVO): Nutzer können die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Nutzer können unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten verlangen.

  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Nutzer können aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen.

  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Nutzer können ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten und an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.


Zur Ausübung dieser Rechte können Nutzer eine schriftliche Anfrage an folgende Kontaktadresse richten:

Pardios UG (haftungsbeschränkt)

Am alten Gutshof 2D

16818 Neuruppin OT Karwe

E-Mail: info@waylandpartners.de


(6) Datenaufbewahrung und Löschung


Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (z. B. 6 oder 10 Jahre gemäß HGB und AO) werden die personenbezogenen Daten regelmäßig innerhalb von 6 Monaten gelöscht, sofern keine andere rechtliche Grundlage für eine längere Speicherung besteht.


(7) Sicherheitsmaßnahmen


Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und unbefugten Zugriff, Missbrauch oder Verlust zu verhindern. Dazu zählen:

- SSL/TLS-Verschlüsselung

- Zugriffsschutz durch Rollen- und Rechtemanagement

- Regelmäßige Systemaktualisierungen und Backups


(8) Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde


Nutzer haben das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Pardios UG ist:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

Telefon: 033203 356-0

E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de

Web: https://www.lda.brandenburg.de


§ 9 Haftung bei Drittplattformen und Performance


(1) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen, Einschränkungen oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch Änderungen der Plattformrichtlinien, technische Störungen, API-Sperrungen oder andere Maßnahmen Dritter (insbesondere Plattformen wie SnapChat Ads) verursacht werden.


(2) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Reichweite, Sichtbarkeit oder Qualität der über Drittplattformen generierten Impressionen und Werbeleistungen, da diese Faktoren außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Der Anbieter haftet jedoch für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen gemäß der festgelegten Kampagnenstrategie, insbesondere für die Erstellung und Anpassung der Werbemittel sowie für eine regelmäßige, mindestens monatliche Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Kampagnenparameter.


(3) Eine Rückerstattung von Zahlungen aufgrund von Differenzen zwischen den simulierten und den tatsächlichen Impressionen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Differenzen resultieren aus groben Fehlern oder falscher Abrechnung des Anbieters. In solchen Fällen verpflichtet sich der Anbieter, die entsprechenden Differenzen zu erstatten oder die Kosten zu korrigieren.


(4) Der Nutzer ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen und Richtlinien der eingesetzten Drittplattformen einzuhalten und notwendige Mitwirkungen zur ordnungsgemäßen Nutzung der Dienste zu erbringen.


§ 10 Freischaltung, Zugang und Abrechnungsbeginn


(1) Der Vertrag kommt mit Abschluss des Onboardings zustande. Die volle Wirksamkeit des Vertrags entfaltet sich jedoch erst mit der manuellen Freischaltung des Nutzerkontos durch den Anbieter.


(2) Die Freischaltung erfolgt spätestens innerhalb von 20 Werktagen nach Abschluss des Onboardings. Sollte sich diese Frist aufgrund von Verzögerungen bei der Bereitstellung notwendiger Mitwirkungsleistungen des Nutzers (z. B. Identitätsnachweis, Unternehmensaangaben) verlängern, wird der Anbieter den Nutzer unverzüglich schriftlich oder per E-Mail über die neue voraussichtliche Frist informieren. Diese Mitteilung erfolgt spätestens 5 Werktage nach Ablauf der ursprünglichen Frist.


(3) Der Anbieter dokumentiert Zeitpunkt und Status der Freischaltung und bewahrt diese Dokumentation für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungspflichten auf.


(4) Ab dem Tag der Freischaltung werden dem Nutzer die systemintern vom Anbieter erfassten und zugeordneten Internen Plan Service-Impressionen gemäß § 4 dieser AGB in Rechnung gestellt.


§ 11 Höhere Gewalt


(1) Für Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, rechtliche Verbote, Netzwerkausfälle, Angriffe auf IT-Systeme oder andere unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, haftet der Anbieter nicht. In solchen Fällen verschiebt sich die Leistungserbringung um die Dauer der Störung, zzgl. einer angemessenen Frist zur Wiederherstellung der Leistung. Diese Frist umfasst die Zeit, die erforderlich ist, um die Störung zu beheben und die vereinbarten Leistungen unter normalen Umständen fortzusetzen. Eine Kündigung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt ist möglich, wenn die Störung mehr als 60 Tage dauert.


(2) In diesen Fällen verschiebt sich die Leistungserbringung um die Dauer der Störung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Störung länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.


§ 12 Weitere Bestimmungen zur Absicherung


(1) Sprachfassung


Bei Abweichungen zwischen fremdsprachigen Übersetzungen und der deutschen Version dieser AGB ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich und verbindlich.


(2) Mitteilungspflichten des Nutzers


Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten, insbesondere E-Mail-Adresse und Rechnungsanschrift, unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen.


(3) Haftungsbegrenzung


Die Haftung des Anbieters ist – ausgenommen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und auf den Betrag begrenzt, den der Nutzer im letzten vollständigen Abrechnungsmonat vor dem schädigenden Ereignis an den Anbieter gezahlt hat.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.


(4) Zahlungsverzug und Zugriffssperre


Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben.

Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Nutzers zu den Werbediensten, zur Plattform oder zu bereitgestellten Landingpages zu sperren, bis alle offenen Zahlungen vollständig beglichen wurden. Diese Sperrung erfolgt ohne weitere Benachrichtigung und gilt nicht als Vertragsverletzung des Anbieters.


(5) Vertragsübertragung


Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten oder ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Der Nutzer wird darüber im Vorfeld informiert.

Dem Nutzer steht ein Widerspruchsrecht aus wichtigem Grund zu.


(6) Nutzungsrechte an bereitgestellten Inhalten


Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den vom Anbieter im Rahmen der Kampagne bereitgestellten Inhalten (z. B. Creatives, Texte, Grafiken). Dieses Nutzungsrecht umfasst die Nutzung auf digitalen Kanälen im Rahmen der jeweiligen Kampagne, einschließlich sozialer Netzwerke, Landingpages und E-Mail-Marketing.


(7) Einschränkungen der Nutzung


Eine Nutzung über die jeweilige Kampagne hinaus oder in Printmedien, TV, Out-of-Home oder für andere Projekte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Anbieters erlaubt.


(8) Rechtegarantie


Der Anbieter sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt und dass deren vertragsgemäße Nutzung durch den Nutzer keine Rechte Dritter verletzt.


(9) Rückerstattungen und Leistungsstörungen


Der Nutzer hat nur dann Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen, wenn die geschuldete Leistung trotz vollständiger Zahlung nicht oder nicht vollständig erbracht wurde und der Nutzer dem Anbieter zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die erfolglos verstrichen ist.

Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn die vereinbarte Leistung in der Form erbracht wurde, wie sie in § 3 und § 4 dieser AGB definiert ist – insbesondere bei Auslieferung der vereinbarten SnapChat Ads-Impressionen nach Zahlungseingang.

Der Rückerstattungsanspruch bleibt unberührt, wenn die Nichterfüllung auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten des Anbieters zurückzuführen ist.

Eine Rückerstattung aufgrund ausgebliebener Klicks, Leads, Conversions oder anderer Erfolgskennzahlen ist ausgeschlossen, da kein konkreter Werbeerfolg geschuldet wird (§ 611 BGB).


§ 13 Nutzungsbedingungen der Drittplattformen


(1) Für die Nutzung der Werbedienstleistungen auf der Plattform Pinterest gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen und Richtlinien von SnapChat. Der Nutzer verpflichtet sich, diese einzuhalten.


(2) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Einhaltung oder Durchsetzung der Nutzungsbedingungen von SnapChat. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Sperrungen, Einschränkungen oder Sanktionen, die SnapChat gegenüber dem Nutzer ausspricht.


(3) Änderungen oder Anpassungen der SnapChat-Nutzungsbedingungen können Auswirkungen auf die Werbemaßnahmen haben. Der Anbieter wird den Nutzer soweit möglich hierüber informieren, ist jedoch nicht verpflichtet, die Einhaltung der Drittbedingungen zu gewährleisten oder abzusichern.


§ 14 Zahlungsbedingungen und Mahnwesen


(1) Die Zahlung der vom Nutzer geschuldeten Vergütung ist ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig (14 Tage netto).


(2) Gerät der Nutzer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.


(3) Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, erhält der Nutzer eine 1. Mahnung per E-Mail 14 Tage nach Fälligkeit der Rechnung.


(4) Nach weiteren 14 Tagen ohne Zahlung erfolgt die 2. Mahnung, ebenfalls per E-Mail. Danach behält sich der Anbieter vor, den Zugang des Nutzers zu den Diensten zu sperren, bis die offenen Beträge vollständig beglichen sind.


(5) Für die 2. und jede weitere Mahnung kann der Anbieter eine pauschale Mahngebühr in Höhe von maximal 5,00 EUR erheben, sofern und soweit dem Anbieter durch die Mahnung ein konkreter und nachweisbarer Aufwand entstanden ist.

Dem Nutzer bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren oder keinen Schaden nachzuweisen.

Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Anbieter vorbehalten, sofern dieser im Einzelfall nachgewiesen wird.


§ 15 Schlussbestimmungen


(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters in Neuruppin, Brandenburg.


(2) Textform genügt

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne von § 126b BGB. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformerfordernisses.

Die Textform ist z. B. durch E-Mail, Online-Dashboard-Mitteilung oder PDF ohne Unterschrift gewahrt.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


(3) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. geänderte Gesetzeslage, Erweiterung des Leistungsumfangs oder Regelungslücken). Eine Änderung erfolgt nur, soweit sie dem Nutzer zumutbar ist.


(4) Der Nutzer wird über bevorstehende Änderungen der AGB mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail oder in seinem Nutzerkonto in Textform informiert. Gleichzeitig wird ihm das Datum des Inkrafttretens mitgeteilt.


(5) Widerspricht der Nutzer den Änderungen der AGB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert. Der Anbieter weist den Nutzer in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Frist und die Bedeutung seines Widerspruchsrechts hin.


(6) Widerspricht der Nutzer der Änderung fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. Ist eine Fortführung zu den bisherigen Bedingungen aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich oder dem Anbieter unzumutbar, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende außerordentlich zu kündigen. Dem Nutzer stehen in diesem Fall keine weitergehenden Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche, zu.


(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame Regelung als vereinbart. Gleiches gilt bei Vertragslücken.




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